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EU-Wahl 2024

Text, Brief

Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt: Die Bürger:innen der Europäischen Union (EU) entscheiden, wer sie im Europäischen Parlament vertreten soll. Paschinger:innen erhalten zeitgerecht Ihre "Amtliche Wahlinformation" zugesandt. Vorab finden Sie hier Informationen zum Wählen mittels Wahlkarte.


Darum können Sie eine Wahlkarte beantragen

Können Sie aus nachfolgenden Gründen am Wahltag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen, so können Sie eine Wahlkarte beantragen. Gründe dafür sind: 

  • Ortsabwesenheit
  • Gesundheitliche Gründe
  • Auslandsaufenthalt


So können Sie Ihre Wahlkarte (WK) beantragen

  • Bei Ihrer Amtlichen Wahlinformation ist ein Abschnitt zum Beantragen einer Wahlkarte angeschlossen
  • Beantragung über meinewahlkarte.at
  • Beantragung via E-Mail / mit eingescannten Lichtbildausweis
  • Persönliche Beantragung einer WK gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (= Reisepass, Personalausweis; NICHT: E-Card mit Foto) im Rathaus oder in der Gemeindezweigstelle. Im Vertretungsfall ist neben dem Ausweis auch eine Vollmacht mitzubringen. Die Wartezeit auf Ihre WK beträgt danach  2 - 3 Werktage.

Eine Beantragung via Telefon ist NICHT möglich.

Die Beantragung ist bereits möglich und ist bis längstens am zweiten Tag vor dem Wahltag bis spätestens 12:00 Uhr möglich.


So können Sie Ihre Stimme (Wahlkarte) abgeben

  • Im Zuge der Abholung Ihrer Wahlkarte im Rathaus oder in der Gemeindezweigstelle. Sie dürfen das Amt NICHT mit Ihrer WK verlassen, um diese direkt abgeben zu können
  • Einwurf in einen öffentlichen Briefkasten
  • Abgabe der WK am Tag der Wahl in einem beliebigen Wahllokal. Ihre Wahlkarte kann auch von einer fremden Person abgegeben werden (ohne Vollmacht). Die WK muss für die Abgabe verschlossen, vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein
  • Am Tag der Wahl können Sie auch direkt mit Ihrer WK in einem Wahllokal wählen. Beachten Sie bitte, dass Sie am Wahltag nur mit einer unausgefüllten WK (nicht verklebt, ohne eidesstattliche Erklärung) samt Inhalt vor einer Wahlbehörde wählen können, indem Sie dem/der Wahlleiter:in Ihre Wahlunterlagen, so wie Sie sie erhalten haben, übergeben.


Bei der Stimmabgabe im eigenen Wahllokal trotz Ausstellung einer Wahlkarte muss die Wahlkarte unbedingt mitgenommen werden!