Nominierung für die Verleihung der Ehrenzeichen und der Auszeichnungen der Gemeinde Pasching für SPORT

Kriterien für die Verleihung der Ehrenzeichen und der Auszeichnungen der Gemeinde Pasching für Sport

1)    Das Sportehrenzeichen wird an Sportler:innen verliehen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pasching haben oder Mitglieder eines ordnungsgemäß gemeldeten Vereines sind, der seinen Sitz in Pasching hat.

2)    Erfordernis für

Gold

a.) Für die erfolgte Teilnahme an herausragenden sportlichen Ereignissen über einen

anerkannten österreichischen Fachverband im Erwachsenenbereich; als solche Ereignisse gelten: Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften

b.) Für die Erringung eines österreichischen Staatsmeistertitels in einem Einzel- oder Mannschaftsbewerb im Erwachsenenbereich.

c.) Für aktive Mitglieder einer Mannschaft im Erwachsenenbereich, die dieser mindestens 3 Jahre angehören und

durch die Erbringung außergewöhnlicher Leistungen einen erheblichen Anteil daran haben, dass die Mannschaft der höchsten Spielklasse Österreichs angehört

d.) Für die dreifache Erringung eines Landesmeistertitels im Erwachsenenbereich

Silber

a.) Für das Erreichen eines Landesmeistertitels im Erwachsenenbereich

b.) Für das Erreichen eines Meistertitels ab der Erwachsenen-Bezirksliga eines offiziell anerkannten österreichischen Sportverbandes (ausgenommen interne Meisterschaften der Dachsportverbände) mit einer Mannschaft eines Vereins mit Sitz in Pasching oder als Einzelsportler:in mit Hauptwohnsitz in Pasching. 

Aktive mit Hauptwohnsitz in Pasching, die einen solchen Einzeltitel oder Titel mit einer Mannschaft eines nicht in Pasching gemeldeten Vereins erringen, werden in diesem Zusammenhang geehrt, wenn das Ansehen der Gemeinde durch die erbrachte Leistung besonders gefördert wird und ein erheblicher Anteil am Erfolg der Mannschaft geleistet wurde.

d.) Für den fünfmaligen Gewinn von offiziellen von der Gemeinde Pasching organisierten

Ortsmeisterschaften


Obige Aufstellung geht davon aus, dass Funktionäre von Sportvereinen von den allgemeinen Ehrungen des Vereinsausschusses erfasst sind.

Die zu ehrenden Sportler:innen und Mannschaften müssen dem Sportausschuss bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres, in dem der sportliche Erfolg erbracht wurde, schriftlich gemeldet werden. Diesem schriftlichen Ansuchen hat neben dem Namen sowie der Vereinszugehörigkeit auch ein Nachweis über die erbrachen sportlichen Leistungen beizulegen.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

ANGABEN ZU NOMINIERENDER PERSON
Antrag Gold (optional)

a.) Für die erfolgte Teilnahme an herausragenden sportlichen Ereignissen über einen anerkannten österreichischen Fachverband im Erwachsenenbereich; als solche Ereignisse gelten: Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften

b.) Für die Erringung eines österreichischen Staatsmeistertitels in einem Einzel- oder Mannschaftsbewerb im Erwachsenenbereich.

c.) Für aktive Mitglieder einer Mannschaft im Erwachsenenbereich, die dieser mindestens drei Jahre angehören und durch die Erbringung außergewöhnlicher Leistungen einen erheblichen Anteil daran haben, dass die Mannschaft der höchsten Spielklasse Österreichs angehört

d.) Für die dreifache Erringung eines Landesmeistertitels im Erwachsenenbereich

Antrag Silber (optional)

a.) Für das Erreichen eines Landesmeistertitels im Erwachsenenbereich

b.) Für das Erreichen eines Meistertitels ab der Erwachsenen-Bezirksliga eines offiziell anerkannten österreichischen Sportverbandes (ausgenommen interne Meisterschaften der Dachsportverbände) mit einer Mannschaft eines Vereins mit Sitz in Pasching oder als Einzelsportler:in mit Hauptwohnsitz in Pasching. 

Aktive mit Hauptwohnsitz in Pasching, die einen solchen Einzeltitel oder Titel mit einer Mannschaft eines nicht in Pasching gemeldeten Vereins erringen, werden in diesem Zusammenhang geehrt, wenn das Ansehen der Gemeinde durch die erbrachte Leistung besonders gefördert wird und ein erheblicher Anteil am Erfolg der Mannschaft geleistet wurde.

c.) Für den fünfmaligen Gewinn von offiziellen von der Gemeinde Pasching organisierten Ortsmeisterschaften.

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