1. Allgemeine Information
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem "Rundstempel") sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
2. Merkmale der Amtssignatur
Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Bildmarke (gem. § 19 Abs. 1 des E-Government-Gesetzes (E-GovG))
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
3. Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Die Gemeinde Pasching verwendet ab 16.11.2023 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Hier finden Sie ein PDF-Dokument mit einer Beispielsignatur. --> Amtssignatur_Signiert[1].pdf herunterladen (0.22 MB)
4. Prüfung der Amtssignatur
Bei Vorliegen des elektronischen Dokuments kann die Amtssignatur unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.
5. Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
- persönlich
- per E-Mail (Scan des Dokumentes) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“
- postalisch (Übermittlung einer vollständigen Kopie oder des Originals) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“
Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Pasching:
Telefon: +43 7221 88515
E-Mail: E-mail senden