Bauen in Pasching – Was ist zu beachten?
Ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf, richtet sich nach verschiedenen rechtlichen Grundlagen:
- Ob gebaut werden darf: Das regelt der Flächenwidmungsplan.
- Wie gebaut werden darf: Hier gelten die Oberösterreichische Bauordnung, der Bebauungsplan und die Bebauungsleitlinie der Gemeinde.
- Was gebaut werden darf: Hängt von der Widmung des Grundstücks ab (z. B. Wohngebiet, Betriebsbaugebiet).
Zusätzlich können je nach Lage und Art des Vorhabens weitere Gesetze wie das Wasserrechtsgesetz, Straßengesetz oder andere Bestimmungen zur Anwendung kommen.
Zu den Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen finden Sie [HIER] Details.
Hinweis
Die Baufertigstellung muss der Gemeinde schriftlich gemeldet werden. Ohne diese Meldung darf das Gebäude nicht benützt werden!
Die entsprechenden Formulare finden Sie [HIER].
Unterstützung durch Fachleute
Für Planung und Einreichung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Architekt:innen, Planungsbüros oder Baumeister:innen. Diese sind mit allen Vorschriften vertraut und übernehmen auch die notwendigen Schritte zur Erlangung einer Baubewilligung. In vielen Fällen ist ein:e befugte:r Bauführer:in zu benennen.
Erste Schritte
Bereits mit ein paar Eckdaten – Name, Adresse, Grundstücksnummer, kurzer Beschreibung und einfachen Skizzen – kann die Bauverwaltung der Gemeinde eine erste Einschätzung vornehmen.
Für eine Vorprüfung des Bauvorhabens werden folgende ausgearbeiteten Unterlagen benötigt:
- Einreichpläne
- Baubeschreibungsformular (siehe auch [HIER])
- Energieausweis
Diese Unterlagen werden dann auch vom Amtssachverständigen des Bezirksbauamts beurteilt.
Bei kleineren Vorhaben (z. B. Carport, Gartenhütte) reichen oft einfache Skizzen, ein Lageplan und eine kurze Beschreibung – vieles kann hier auch eigenständig erstellt werden.
Beratung & Kontakt
Das Team der Bauverwaltung Pasching berät Sie gerne individuell.
Bei Fragen zum Thema Erste Bauberatung wenden Sie sich gerne an Ing. Martin Hofinger.
Für die Abwicklung der Bauverfahren an Nadine Christine Kallinger.
Die Raumordnungsagenden werden von Ing. Günther Wimmer bearbeitet.