Die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist gesetzlich verpflichtend und binnen drei Werktagen durchzuführen – ganz gleich, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt.
ANMELDUNG & UMMELDUNG
(bei Zuzug nach Pasching oder Wohnungswechsel innerhalb Paschings)
Erforderliche Unterlagen (im Original) je anzumeldender Person:
- Vollständig ausgefüllter Meldezettel (Download [HIER]) vom/von Unterkunftgeber:in und der meldepflichtigen Person unterschrieben
- Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis UND Geburtsurkunde
Hinweis: Bei Wohnsitzan- oder -ummeldungen ab fünf Personen bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung.
Bitte denken Sie als Hundebesitzer:in auch daran, dass auch Hunde mitangemeldet werden müssen.
ABMELDUNG
(bei Wegzug oder Aufgabe eines Nebenwohnsitzes)
Erforderliche Unterlagen:
Ausgefüllter und unterschriebener Meldezettel (nur Unterschrift der meldepflichtigen Person erforderlich)
Hinweis: Eine Abmeldung des Hauptwohnsitzes innerhalb Österreichs erfolgt automatisch durch das Meldeamt der neuen Wohnsitzgemeinde.
Nebenwohnsitze können bei jedem Meldeamt in Österreich abgemeldet werden.
AMTLICHE ABMELDUNG
Ist eine Abmeldung nicht erfolgt (z. B. bei unbekanntem Aufenthalt), kann eine amtliche Abmeldung durch Unterkunftgeber:in oder Hauptmieter:in im Bürger:innenservice eingeleitet werden. Dieses Verfahren kann mehrere Wochen dauern, da eine behördliche Überprüfung stattfindet und der betroffenen Person eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt wird.
WICHTIGER HINWEIS
Eine nicht fristgerecht durchgeführte An-, Um- oder Abmeldung kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.
TIPP: ONLINE MELDEN MIT ID Austria
Besitzen Sie eine ID Austria? Dann können Sie Ihre Hauptwohnsitz-Anmeldung bequem online erledigen!
Weitere Informationen unter: oesterreich.gv.at – Meldewesen
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an Christine Wörister.