Sie befinden sich: Startseite > WIR4061er > FREIZEIT, KULTUR & EVENTS > Veranstaltungsräumlichkeiten
Veranstaltungslocations der Gemeinde Pasching
Die Gemeinde Pasching stellt in ihren beiden Veranstaltungslocations – dem Paschingerhof (Paho), Hörschinger Straße 10, 4061 Pasching und dem TiL – Treffpunkt in Langholzfeld, Adalbert-Stifter-Straße 31, 4061 Pasching – Räumlichkeiten zur Vermietung zur Verfügung.
Buchung über die Gemeinde
Die großen Säle sowie diese in Kombination mit dem jeweiligen kleinen Saal können direkt über die Gemeinde mittels diesem Buchungsformular gebucht werden.
Buchung der kleinen Säle
Die alleinige Nutzung der kleinen Säle erfolgt über den jeweiligen Pächter der Veranstaltungsstätte.
Die alleinige Nutzung des kleinen Saals im Paschingerhof erfolgt direkt über den Pächter der Veranstaltungsstätte.
Tarifregelung
Bis zur neuerlichen Vergabe gelten die Tarife laut Ergänzung der Tarifordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten der Gemeinde Pasching für die Buchung des kleinen Saals im TiL.
[HIER] finden Sie die Saaltarifordnung sowie die Ergänzung der Saaltarifordnung für das TiL.
Schlüssel & Technik
Für den Schlüssel wird eine Kaution von EUR 25,00 verlangt.
Falls eine Einschulung für die Technik erforderlich ist, erfolgt die Schlüsselübergabe in der jeweiligen Veranstaltungsstätte, ansonsten im Rathaus.
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Paschingerhof
Aktivraum-2 (Seniorentreff): 109,05 m²
Kleiner Saal: 112,30 m² (7x16 Meter) - Buchung direkt über Pächter
Großer Saal: 205,43 m² (13x16 Meter)
Kontakt Pächter:
+43 (0) 7221 88518
www.paschingerhof.at
TiL - Treffpunkt in Langholzfeld
Kleiner Saal: 107,04 m² (leicht runde Form)
Großer Saal: 188,90 m² (leicht runde Form)
Aktuell kein Pächter vor Ort. Bitte wenden Sie sich an Carmen Fink.
Der Auf- und Abbau muss innerhalb der gemieteten Zeit stattfinden.
z.B. Kultur- oder Sportveranstaltung, Bildungs- oder Informationsveranstaltung, Ball, Feierlichkeit, sonstige Veranstaltung, etc.
ACHTUNG - Es gibt eine Lustbarkeitsabgabeverordnung für Veranstaltungen MIT Eintrittsgeldern. Diese finden Sie [HIER].
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen bereits bei der Reservierungsanfrage benötigt werden – spätere Ergänzungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Für einfache Vortragstätigkeiten wird kein Techniker benötigt.
In Objekten, die an einen gastronomischen Betrieb verpachtet sind, ist Eigencatering nicht gestattet.
Werden Eintrittsgelder eingehoben, sind die Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabenverordnung zu beachten.
Siehe auch Pasching - GEM2GO WEB - Startseite
Die Buchung wird mit einer Bestätigungsmail der Gemeinde verbindlich.
Es gelten die Stornobedingungen der jeweils aktuellen Benützungs- und Tarifordnung.