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Der MeinPaschingPass der Gemeinde Pasching unterstützt sozial bedürftige Bürger:innen unter folgenden Voraussetzungen:
Es liegt eine soziale Bedürftigkeit im Haushalt vor UNDdie antragstellende Person hat seit mindestens 6 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Pasching.
Ob Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie anhand der jeweils aktuell gültigen Richtlinien prüfen [HIER].
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an Lisa Höfler.
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Unbedingt angeben, ausgenommen bei Erstbeantragung.
Hinweis: Wenn Ihr Hauptwohnsitz kürzer als 6 Monate in Pasching gemeldet ist, kann diese Unterstützung derzeit leider nicht gewährt werden.
(Pflichtvoraussetzung für die Gewährung)
(Zur Auszahlung der Leistung)
Wichtig:Für alle Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben und ein Einkommen beziehen, sind entsprechende Einkommensnachweise der letzten drei Monate hochzuladen.