Auf dieser Seite finden Sie nachfolgend alles Wissenswertes betreffend dem Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplänen der Gemeinde Pasching sowie eine Web – Karte, in welcher alle rechtswirksamen Bebauungsplänen aufgerufen werden können. Eine Anleitung zur Bedienung der Web- Karte finden Sie [HIER].
Was ist ein Bebauungsplan (BPL) bzw. Flächenwidmungsplan (FWPL) ?
Bebauungspläne dienen zur Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung bzw. zur Erreichung eines möglichst wirksamen Umweltschutzes. Zusammengefasst legt ein Bebauungsplan fest, wie auf einem bestimmten Grundstück gebaut werden darf, beispielsweise wird die Bauhöhe, Bauweise und die Baudichte für das Grundstück definiert. Nicht für jedes Grundstück bzw. Fläche gibt es einen Bebauungsplan. In diesen Fällen gilt die Oö. Bauordnung.
Neben der Bauhöhe, Bauweise und der Baudichte können in einem Bebauungsplan unter anderem folgende weitere Vorschriften definiert werden:
Bereitstellung von Parkplätzen
- Abstand zur Baufluchtlinie
- Mindest- bzw. Maximalanzahl der Geschosse
- Dachform und -neigung
- Fassadengestaltung und Materialien
- Gebot od. Verbot von Grundstückszu- und Ausfahrten, Gartenhütten, etc.
Der Bebauungsplan wird als Verordnung vom Gemeinderat beschlossen und gilt so lange, bis durch Verordnung ein neuer Bebauungsplan beschlossen wird (z.B. BPL Nr. 38; BPL Nr. 38.1, 38.2, etc.). Bebauungspläne dürfen nicht im Widerspruch zum Flächenwidmungsplan stehen. Die planliche Darstellung von Bebauungsplänen erfolgt meist im Maßstab 1:1.000.[HIER] gelangen Sie zur Erläuterung der Plandarstellung von Bebauungsplänen.
Im Unterschied zum Bebauungsplan legt der Flächenwidmungsplan die verbindliche Nutzung eines Grundstückes fest, sprich ob sich ein Grundstück zum Beispiel im Grünland od. im Bauland (z.B. Wohngebiet, Betriebsbaugebiet, etc.) befindet. [HIER] gelangen Sie zur Erläuterung der Plandarstellung vom Flächenwidmungsplan.
Die rechtliche Grundlage für den Flächenwidmungsplan sowie die Bebauungspläne bildet das Oö. Raumordnungsgesetz.
Darüber hinaus besteht das örtliche Entwicklungskonzept, welches Grundlage und Bestandsteil der Flächenwidmungsplanung ist und die längerfristige Entwicklung und Ziele der örtlichen Raumordnung festlegt.
Web – Karte Online (Bebauungsplan)
In dieser WEB-KARTE können Sie die derzeit rechtswirksamen Bebauungspläne jederzeit aufrufen bzw. nach Grundstücksnummern und Adressen suchen, sofern sich diese im Gemeindegebiet Pasching befinden.
Die Web–Karte soll es Bürger:innen aber auch Planverfasser:innen und sonstigen Interessierten (z.B. Vertreter:innen der Immobilienbranche, Bauwerber, etc.) ermöglichen, rasch und einfach sämtliche relevante Planungsunterlagen für die Bebauung eines Grundstücks zu erhalten.
Eine Anleitung zur Anwendung der Web- Karte finden Sie[HIER].