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Die aktuelle Abfallgebührenverordnung sowie Abfallordnung finden Sie [HIER].
Mit der Anmeldung zur Abfallentsorgung verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Verordnungen.
Zur An-/Abmeldung oder Änderungen berechtigt sind ausschließlich Eigentümer:innen beziehungsweise bevollmächtigte Verwaltungen. Bitte wenden Sie sich als Mieter:in an Ihre Hausverwaltung, damit diese die Anmeldung in Auftrag geben kann.
Wo muss ich meine Tonne(n) bereitstellen?
Diese sind am Abholtag bis 06:00 Uhr früh am Rand der Straße (öffentliches Gut) zur Entleerung bereitzustellen. Anschließend sind diese an ihren eigentlichen Standplatz am eigenen Grundstück (hinter der Grundgrenze) zurückzustellen.
Wann erfolgt die Abholung? Dies erfolgt je nach Entleerungsintervall. Bei einer individuellen Entleerung laut Müll-Kalender - [HIER] geht es zum Müll-Kalender 2024.
Wie hoch sind die Gebühren?
Diese sind abhängig von Tonnengröße und Entleerungsintervall. Sie finden alle Gebühren in der jeweils aktuell gültigen Abfallgebührenverordnung der Gemeinde Pasching.
Aktuelle Infos
Ab 2024 können Sie den aktuellen Stand Ihrer Entleerungen über die Gem2Go-App abrufen. [HIER] finden Sie eine Anleitung zum Einrichten dieser Funktion.
Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
(z.B. Gewerbe)
Bei Wohnobjekten wird bei der Anmeldung zur Entsorgung automatisch eine Bio- und Papiertonne mitgeliefert.
Auf dem oben genannten Grundstück soll KEINE Biotonne aufgestellt werden, da pflanzlichr Abfälle aus dem Haushalt vollständig selbst verwertet werden.
Dafür wird Ihr Antrag samt Ihren Daten an den Entsorger weitergeleitet. Allfällige Fragen dazu sind bitte direkt mit diesem unter +43 (0)7221/88242 abzuklären.
[HIER] geht es zur Abfallordnung.